Therapiekosten
Die Kosten für die Behandlungen trägt – nach Verordnung von einem Arzt – die Krankenkasse (bis auf die für Erwachsene anfallende gesetzliche Zuzahlung). Die Verordnungen hierfür können vom Hausarzt, einem niedergelassenen Kinder- oder HNO-Arzt/Phoniater, einem Neurologen und Kieferorthopäden ausgestellt werden.